DrohnenrechtDrohnenrecht

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei befassen wir uns auch mit Rechtsfragen rund um den Einsatz und die Abwehr von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen).

Unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (so die Definition von Drohnen in § 1 Abs. 2 Nr. 11 Luftverkehrsgesetz) gewinnen immer mehr an Bedeutung. Der Nutzen dieser Geräte in der wissenschaftlichen und gewerblichen Anwendung ist mittlerweile unbestritten. Auch die Ordnungsbehörden haben diese fliegenden Aufklärungsmittel für sich entdeckt und nutzen diese zu Kontroll- und Ermittlungszwecken. Genauso zahlreich wie die Anwendungsmöglichkeiten sind jedoch auch die Rechtsfragen, die sich bei dem Betrieb von Drohnen in der gewerblichen und behördlichen Anwendung stellen. Neben dem jüngst novellierten Luftverkehrsrecht sind viele andere Rechtsgebiete berührt, wie das Datenschutzrecht, das Arbeitsrecht, das Grundstücksrecht, das Urheberrecht, das Strafrecht, das Versicherungsrecht und das Produktrecht. Dies gilt umso mehr, wenn es um die Detektion und Abwehr von Drohnen geht, die als Spionage- oder Angriffsmittel verwendet werden.

Wir setzen uns mit diesen Rechtsfragen auseinander und stehen Ihnen in folgenden Beratungsschwerpunkten zur Seite:

  • Erlaubnisverfahren nach der novellierten Luftverkehrsordnung
  • Rechtsfragen beim gewerblichen Einsatz von Drohnen
  • Rechtsfragen beim Einsatz von Drohnen durch Ordnungsbehörden
  • Detektion und Identifikation von Drohnen
  • Abwehr von Drohnen
  • Einsatz von Drohnen im Rahmen der Unternehmenssicherheit
  • Versicherung von Drohnen
  • Einsatz von Drohnen im europäischen Umfeld
  • Einsatz von Drohnen in der Bauwirtschaft